Sehr geehrte/r Besucher,
das neue Jahr ist nun schon wieder 14 Tage alt und die Corona Pandemie hat uns immer noch fest im Griff. Dennoch möchten wir es nicht versäumen Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und glückliches 2021 zu wünschen. Möge es besser werden als das Vorjahr.
Wie immer, stellt sich zum Beginn eines neuen Jahres die Frage, was wird uns der Immobilienmarkt bringen. Natürlich sind heute Prognosen nicht mehr so einfach wie noch vor 20 Jahren. Heute spielen viele politische Entscheidungen in der Welt ebenso eine wichtige Rolle, wie die politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen im eigenen Land und eben äußere Einflüsse wie zum Beispiel Corona.
Der Immobilienmarkt zeigt sich gerade jetzt in Deutschland als sehr robust und stabil. Die Nachfrage zum Wohneigentum, ob Eigenheim oder Eigentumswohnung, ist weiter sehr hoch. Ebenso wird die Immobilie als sichere und werthaltige Geldanfrage weiter stark nachgefragt. Die günstigen Bedingungen zur Finanzierung von Wohneigentum werden auch 2021 erhalten bleiben. Die Nachfrage nach Mietwohnungen, besonders in Stadtlagen, bleibt auf einem hohen Niveau. Die Immobilienpreise in unserer Region sind trotz leichter Steigerung immer noch günstiger einzuschätzen als in den Ballungszentren oder anderen Regionen der Bundesrepublik. Daran wird auch Corona nichts ändern.
Der Beginn des neuen Jahres hat allerdings Veränderungen in unserer Unternehmensführung herbeigeführt. Ich habe mich entschlossen, nach fast 27 Jahren die Verantwortung bei der ZENTRAX Immobilienverwaltung in jüngere Hände zu legen. Nach dem unser jüngster Sohn Manuel bereits seit mehreren Jahren als technischer Geschäftsführer tätig ist, hat nun zum Jahresbeginn Robin Weihrauch die Verantwortung als kaufmännischer Geschäftsführer übernommen. Der 24jährige Immobilienkaufmann ist seit Mai 2018 als Leiter der WEG Verwaltung im Unternehmen tätig und verfügt über umfangreiches Wissen in der Immobilienverwaltung. Ich bin überzeugt, dass das junge und dynamische Team der Hausverwaltung weiterhin zuverlässiger und kompetenter Partner von Eigentümern und Mietern sein wird.
Verstärkt wird das Team der ZENTRAX Immobilienverwaltung durch Anna Wagner. Die 23jährige ist ausgebildete Diplom Immobilienwirtin (DIA) und hat ein Studium Bachelor of Arts (B.A.) erfolgreich abgeschlossen. Sie ist als Objektmanagerin in unserem Unternehmen tätig.
Ich wünsche dem Team der ZENTRAX Immobilienverwaltung viel Erfolg, immer Optimismus und zufriedene Eigentümer und Mieter.
Ihr Jochen Steinbach
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Rechtsprechung
Schimmelgefahr berechtigt nicht zur Mietminderung
Die Gefahr von Schimmelbildung in einer Mietwohnung mit nicht mehr zeitgemäßer Bausubstanz, stellt keinen Mietmangel dar, der zu einer Mietminderung berechtigt. Dies stellte der Bundesgerichtshof (BGH) im Dezember 2018 klar.
Ein Mieter und sein Vermieter stritten sich über die Berechtigung des Mieters zu einer Mietminderung. Die Mietwohnung war in den 1970er Jahren erbaut worden und 73 m³ groß. Der Mieter bemängelte angeblich durch die Bauweise der Wohnung bedingte Wärmebrücken. Er war der Ansicht, dass deshalb an den Außenwänden in den Monaten Oktober bis März Schimmelpilz entstehen könnte. Der Mieter forderte den Vermieter zur Mängelbeseitigung auf und machte eine Mietminderung geltend. Der Vermieter klagte auf Zahlung der rückständigen Miete. Der Mieter war der Ansicht, dass die Mietminderung berechtigt sei. Zwar hätte die Wohnung bei ihrer Errichtung den DIN-Vorgaben und den damaligen Regeln der Baukunst entsprochen. Er dürfe allerdings einen aktuellen Mindeststandard erwarten und ein Risiko von Schimmelbildung müsse ausgeschlossen sein. Mit üblichen Lüftungs- und Heizverhalten sei das allerdings bei der streitgegenständlichen Mietwohnung nicht zu erreichen.
Der BGH entschied den Rechtsstreit zu Gunsten des Vermieters. Wärmebrücken in den Außenwänden stellen keinen Mangel einer Mietwohnung dar. Vorausgesetzt, es wurden die Bauvorschriften und technischen Normen, welche zurzeit der Errichtung der Mietwohnung gegolten haben, eingehalten. Für technische Normen gilt grundsätzlich der Maßstab, der bei der Errichtung des Gebäudes maßgeblich war. In den 1970er Jahren war eine Wärmedämmung noch nicht vorgeschrieben und Wärmebrücken waren deshalb nicht als Mangel einzustufen. Die Wärmebrücken waren deshalb auch aktuell kein Mangel der Mietwohnung. Ein Mieter einer Altbauwohnung kann keinen aktuellen Wohnstandard erwarten, so das höchste deutsche Zivilgericht (BGH, Urteile v. 05.12.18, Az. VIII ZR 67/18).
„Allen Mietern ist zu empfehlen, dass alle Räume täglich möglichst 2-3mal gelüftet werden. Ein Kippen der Fenster führt nicht zum Austausch der verbrauchten Luft. Komplettes Öffnen der Fenster ist erforderlich. Nur so kann eine Luftzirkulation entstehen“, so Robin Weihrauch, Geschäftsführer der ZENTRAX Immobilienverwaltung in Meiningen. Fachliche Hinweise zum richtigen Heizen und Lüften können beim Hausverwaltungsunternehmen abgefordert werden.
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Kaufgesuche
- Junge Familie sucht eine 3-Zimmer-Eigentumswohnung in der Kreisstadt Meiningen mit ca. 75 m² Wohnfläche zur Selbstnutzung.
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